Der Beruf des Fahrlehrers gilt als solide, systemrelevant und krisensicher. Fahrschulen suchen qualifiziertes Personal, die Nachfrage nach Führerscheinausbildung bleibt konstant hoch. Wer in diesen Beruf einsteigen will, steht jedoch vor einem mehrstufigen Ausbildungsweg, der Zeit, Geld und eine klare Planung erfordert. Dieser Artikel gibt einen konkreten Überblick über Klassen, Prüfungsanforderungen und die einzelnen Schritte bis zur Fahrlehrerlaubnis.
Die Fahrlehrerklassen im Überblick
Das deutsche Fahrlehrergesetz unterscheidet vier Fahrlehrererlaubnisklassen, die jeweils unterschiedliche Fahrzeugkategorien abdecken:
- Klasse BE: Pkw und Anhänger, die häufigste und grundlegendste Klasse
- Klasse A: Motorräder, aufbauend auf Klasse BE
- Klasse CE: Lkw mit Anhänger, ebenfalls Aufbauklasse
- Klasse DE: Busse, setzt Klasse BE voraus
In der Praxis beginnen die meisten Interessenten mit der Klasse BE, weil sie die Grundlage für alle weiteren Erweiterungen bildet. Wer später auch Motorradfahrer ausbilden will, erwirbt zusätzlich die Klasse A. Die Kombination BE und A ist unter Fahrlehrern weit verbreitet, weil sie ein breites Schülerspektrum erschließt und damit wirtschaftlich attraktiver ist.
Zugangsvoraussetzungen: Was vor der Ausbildung geklärt sein muss
Bevor jemand überhaupt mit der Fahrlehrerausbildung beginnen kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Außerdem muss ein bestehender Führerschein der entsprechenden Klasse seit mindestens drei Jahren vorhanden sein, bei der Klasse BE also der Pkw-Führerschein seit mindestens drei Jahren.
Hinzu kommen ein einwandfreies Führungszeugnis sowie ein aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister in Flensburg ohne relevante Eintragungen. Wer mehr als drei Punkte hat, wird in der Regel nicht zur Ausbildung zugelassen. Körperliche Eignung ist ebenfalls nachzuweisen, konkret durch ein ärztliches Zeugnis nach der Fahrerlaubnisverordnung. Ein Schulabschluss mit ausreichenden Kenntnissen in Deutsch ist implizit vorausgesetzt, da Unterricht und Prüfungen auf Deutsch stattfinden.
Ausbildungsstruktur und zeitlicher Rahmen
Die Fahrlehrerausbildung für die Klasse BE gliedert sich in zwei Phasen: die schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und das anschließende Ausbildungsfahrschulpraktikum.
Die schulische Phase umfasst mindestens 18 Monate in Vollzeit. In dieser Zeit werden pädagogische, rechtliche, technische und fahrpraktische Inhalte vermittelt. Konkret sind das unter anderem Verkehrsrecht, Fahrzeugtechnik, Unfallursachenforschung, Didaktik und Methodik des Fahrunterrichts sowie spezifische Ausbildungsprogramme für verschiedene Führerscheinklassen. Wer sich vorab über den genauen Aufbau informieren möchte, findet bei einer spezialisierten fahrlehrerausbildung strukturierte Informationen zu Ablauf, Kosten und Einstiegsmöglichkeiten.
Nach der schulischen Ausbildung folgt das Praktikum in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule. Dort begleiten angehende Fahrlehrer erfahrene Kollegen zunächst als Beobachter, übernehmen dann schrittweise eigene Fahrstunden unter Aufsicht und führen schließlich selbstständig Unterricht durch. Das Praktikum dauert in der Regel 12 Monate.
Die Prüfungen: Theorie, Praxis und Lehrprobe
Am Ende der schulischen Ausbildung stehen die Fahrlehrerprüfungen, die in drei Teile aufgeteilt sind:
- Fachkundeprüfung (schriftlich): Umfasst Fragen aus den Bereichen Verkehrsrecht, Fahrzeugrecht, Fahrphysik und Technik sowie Pädagogik und Psychologie. Die Prüfung wird von zugelassenen Prüfungsorganen abgenommen und dauert mehrere Stunden.
- Fahrprüfung: Hier wird die eigene Fahrpraxis des Kandidaten bewertet. Gefahren wird auf öffentlichen Straßen, bewertet werden Fahrkönnen, Sicherheitsverhalten und Reaktionsvermögen.
- Lehrprobe: Der praktische Unterrichtstest. Der Kandidat hält eine Fahrstunde mit einem echten Fahrschüler und wird dabei von Prüfern beobachtet und bewertet. Bewertet werden Vorbereitung, Durchführung, Kommunikation und didaktisches Geschick.
Wer eine dieser Teilprüfungen nicht besteht, kann sie in der Regel wiederholen, allerdings mit Wartefristen. Eine nicht bestandene Lehrprobe etwa kann frühestens nach sechs Wochen wiederholt werden. Das setzt voraus, dass die Ausbildung entsprechend weiterläuft oder verlängert wird, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
Die Gesamtkosten für die Fahrlehrerausbildung der Klasse BE liegen je nach Anbieter zwischen 10.000 und 16.000 Euro. Darin enthalten sind Lehrgangsgebühren, Lernmaterialien und Prüfungsgebühren. Wer zusätzlich die Klasse A erwerben will, muss mit weiteren 3.000 bis 5.000 Euro rechnen.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, diese Kosten zu reduzieren. Der Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) kann unter bestimmten Voraussetzungen greifen, da die Fahrlehrerausbildung als Aufstiegsfortbildung anerkannt ist. Auch Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit kommen in einigen Fällen in Betracht, etwa wenn eine berufliche Umorientierung vorliegt. Wer bereits in einer Fahrschule angestellt ist, kann prüfen, ob der Arbeitgeber Teile der Ausbildung finanziert, was in der Praxis gelegentlich vorkommt.
Berufsalltag nach der Zulassung
Mit der erteilten Fahrlehrerlaubnis kann die eigentliche Berufstätigkeit beginnen. Fahrlehrer arbeiten entweder angestellt in einer bestehenden Fahrschule oder machen sich selbstständig. Eine eigene Fahrschule zu eröffnen erfordert zusätzlich die Fahrlehrerausbildererlaubnis sowie bestimmte räumliche und organisatorische Voraussetzungen.
Das durchschnittliche Bruttogehalt eines angestellten Fahrlehrers liegt in Deutschland zwischen 2.400 und 3.200 Euro monatlich, je nach Region, Stundenvolumen und Zusatzqualifikationen. Fahrlehrer mit mehreren Klassen und langjähriger Erfahrung erzielen teils deutlich mehr, besonders wenn sie in eigenen Fahrschulen arbeiten oder Filialen leiten.
Die Fahrlehrerlaubnis ist außerdem nicht unbegrenzt gültig: Sie muss alle vier Jahre verlängert werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über absolvierte Weiterbildungen im Umfang von mindestens 48 Stunden innerhalb dieses Zeitraums. Das sichert die fachliche Aktualität und ist gleichzeitig ein Qualitätsmerkmal des Berufsbildes.











