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EU-Textil-EPR 2026: Was Entsorgungspflicht kostet

EU-Textil-EPR 2026: Was Entsorgungspflicht kostet

EU-Textil-EPR 2026: Was Entsorgungspflicht kostet

in Business
Lesedauer: 6 min.

Mit dem Beschluss der Richtlinie (EU) 2025/1892 zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien ist eine neue Ära der Kostenverantwortung eingeläutet. Spätestens ab dem 17. April 2028 tragen Hersteller und Vertreiber von Bekleidung in der EU die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte selbst. Was bislang Kommunen und Verbraucher schultern mussten, wird zur Pflichtposition in der Unternehmenskalkulation. Für eine Branche, die 2025 bereits einen Umsatzverlust von 2,6 Prozent verzeichnet hat, kommt das zur Unzeit.

Kurz erklärt

  • Die Richtlinie (EU) 2025/1892 verpflichtet Hersteller ab April 2028, Entsorgungskosten für Textilien selbst zu tragen – Umsetzungsfrist für alle EU-Mitgliedstaaten: 17. April 2028.
  • Die deutsche Bekleidungsindustrie meldete für 2025 einen Umsatzrückgang von 2,6 Prozent, wobei der Bundesverband Textil+Mode hohe Nachhaltigkeitskosten explizit als Belastungsfaktor benennt.
  • Laut McKinsey (November 2024) planen 80 Prozent der Käuferinnen und Käufer, gleich viel oder weniger für Mode auszugeben – die Nachfrage stagniert.
  • Gleichzeitig wächst der Markt für nachhaltige Kleidung laut Global Market Insights (April 2026) von 10,5 Milliarden USD (2026) auf prognostizierte 39 Milliarden USD bis 2035.

Was regelt die Richtlinie (EU) 2026/1892 konkret?

Die Richtlinie schafft verbindliche EPR-Systeme für Textilien in der gesamten EU. Hersteller müssen ihre in Verkehr gebrachten Mengen registrieren und Gebühren für Sammlung, Sortierung und Recycling entrichten. Konkrete Gebührenstaffeln werden in nationalen Umsetzungsverordnungen ab 2028 festgelegt.

Die Richtlinie wurde am 10. September 2025 beschlossen und trat am 16. Oktober 2025 in Kraft. Artikel 18 legt die Umsetzungsfrist für alle EU-Mitgliedstaaten auf den 17. April 2028 fest. Das Prinzip ist nicht neu: Für Verpackungen und Elektrogeräte existieren EPR-Systeme seit Jahren. Für Textilien war diese Regelungslücke bislang geschlossen, die Entsorgungskosten lagen faktisch bei Kommunen und Endverbrauchern. Dieser Zustand endet nun. Was das für die Kalkulation bedeutet, ist erheblich: Entsorgungskosten werden zu einem fixen, registrierpflichtigen Posten in der Betriebsrechnung. Wer die Mengen nicht korrekt meldet, riskiert Sanktionen auf Basis nationaler Umsetzungsgesetze. Kleine und mittlere Hersteller, die bislang keine eigene Compliance-Infrastruktur aufgebaut haben, stehen vor dem größten Anpassungsdruck.

Wie verändert sich die Kostenstruktur für Bekleidungshersteller?

Die EPR-Pflicht trifft eine Branche, die bereits unter mehrfachem Kostendruck steht. Neben den künftigen Entsorgungsgebühren laufen parallel Ökodesign-Anforderungen aus der Verordnung (EU) 2024/1781 an, die Bekleidung und Schuhe als Priorität-Produktgruppe ab 2026 einstuft.

Der Bundesverband Textil+Mode hat im März 2026 für das Geschäftsjahr 2025 einen Umsatzrückgang von 2,6 Prozent ausgewiesen, davon 2,1 Prozent im Inland und 0,5 Prozent im Export. Als expliziter Belastungsfaktor wurden hohe Nachhaltigkeitskosten benannt. Die Verordnung (EU) 2024/1781 – die sogenannte Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) – ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft und richtet für den Zeitraum 2025 bis 2030 einen Arbeitsplan auf, der Bekleidung direkt betrifft: Anforderungen an Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit werden verbindlich. Hersteller sehen sich damit einer Mehrfachbelastung gegenüber: Produktentwicklungskosten steigen durch Designanforderungen, gleichzeitig werden Entsorgungskosten als neue Fixkosten etabliert. Global Market Insights beziffert „High production and compliance costs“ in einem Bericht vom April 2026 explizit als Hauptbarriere des sonst wachsenden Markts für nachhaltige Mode.

Wer ist im Markt besonders exponiert?

Nischenanbieter und Hersteller mit physisch robusten, langlebigen Produkten stehen strukturell anders da als Fast-Fashion-Anbieter mit hohem Volumen und kurzen Lebenszyklen. Die EPR-Gebühren werden wahrscheinlich mengenbasiert gestaffelt – wer viel in Verkehr bringt, zahlt mehr.

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Rebellenstoff, ein Hersteller von Freizeitbekleidung für Biker und Freiheitskultur (rebellenstoff.de), steht stellvertretend für ein Segment, das auf Langlebigkeit und Authentizität setzt statt auf schnelle Kollektionswechsel. Für solche Anbieter könnten mengenbasierte EPR-Gebühren im Verhältnis zur Stückzahl moderater ausfallen als für volumengetriebene Massenanbieter. Allerdings gilt: Auch kleinere Hersteller müssen ihre in Verkehr gebrachten Mengen registrieren und Gebühren entrichten – die Verwaltungspflicht entsteht unabhängig vom Volumen. Die Richtlinie (EU) 2025/1892 sieht keine generelle Ausnahmeregelung für kleine Marktteilnehmer vor. Wer Zertifizierungen wie den GOTS-Standard (Global Organic Textile Standard) nutzt, hat gegebenenfalls einen Compliance-Vorsprung, weil Materialdokumentation und Rückverfolgbarkeit bereits etabliert sind – beides sind Voraussetzungen, die auch EPR-Systeme verlangen.

Was sagen die Zahlen über Nachfrage und Zukunftsmarkt?

Die Marktzahlen sind widersprüchlich. Einerseits stagniert die Konsumbereitschaft: 80 Prozent der befragten Käuferinnen und Käufer gaben laut McKinsey (November 2024) an, 2025 gleich viel oder weniger für Mode ausgeben zu wollen. Andererseits wächst der Markt für nachhaltige Kleidung mit einem CAGR von 15,7 Prozent.

Kennzahl Wert Quelle
Käufer:innen mit stagnierendem/sinkendem Modebudget (2025) 80 % McKinsey, November 2024
Marken hinter Dekarbonisierungszielen 2030 63 % McKinsey, November 2024
CO₂-Fußabdruck Textilkauf Deutschland (pro Person/Jahr) ca. 135 kg CO₂e Umweltbundesamt, Oktober 2025
Monatliche Ausgaben für Bekleidung (Ø Deutschland) 78 Euro pro Person Umweltbundesamt, Oktober 2025
Markt für nachhaltige Mode 2026 10,5 Mrd. USD Global Market Insights, April 2026
Markt für nachhaltige Mode 2035 (Prognose) 39 Mrd. USD (CAGR 15,7 %) Global Market Insights, April 2026

Quellenangaben: McKinsey State of Fashion 2025 (November 2024); Umweltbundesamt (Oktober 2025); Global Market Insights (April 2026)

Der McKinsey-Report vom November 2024 zeigt zudem: Der weltweite Bekleidungskonsum könnte bis 2030 auf 102 Millionen Tonnen steigen, ein Plus von 63 Prozent gegenüber früheren Niveaus. Ohne strukturelle Transformation würde die Branche bis 2050 mehr als ein Viertel des globalen Kohlenstoffbudgets verbrauchen. Gleichzeitig liegen 63 Prozent der Marken bei ihren Dekarbonisierungszielen für 2030 bereits heute zurück. Die EPR-Richtlinie beschleunigt den Handlungsdruck: Wer Recyclinggebühren zahlt, hat ein ökonomisches Eigeninteresse daran, Produkte so zu gestalten, dass sie recyclingfähiger und langlebiger sind – was Kosten in der Entsorgungsphase senkt.

Was müssen Hersteller bis 2026 konkret vorbereiten?

Bis zur verbindlichen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/1892 im April 2028 bleiben knapp zwei Jahre. Das klingt nach ausreichend Zeit, ist es für viele Unternehmen aber nicht – insbesondere wenn Registrierungssysteme, Mengenerfassung und Vertragsbeziehungen mit zugelassenen Systembetreibern erst aufgebaut werden müssen.

Drei Handlungsfelder sind unmittelbar relevant. Erstens die Mengendokumentation: Hersteller müssen erfassen, welche Textilmengen sie in welchen Märkten in Verkehr bringen. Wer das heute nicht systematisch tut, hat eine Datenlücke. Zweitens die Systemzulassung: EPR-Systeme müssen in jedem Mitgliedstaat durch zugelassene Einrichtungen betrieben werden. Die Anforderungen an diese Systeme werden national konkretisiert. Hersteller, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, müssen sich mit mehreren nationalen Systemen auseinandersetzen. Drittens die Produktgestaltung: Die parallele Ecodesign-Regulierung (EU) 2024/1781 macht Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit zu Designkriterien. Wer heute entwickelt, entwickelt schon unter den Rahmenbedingungen von 2028. Der Bundesverband Textil+Mode begleitet die Branche hier als Interessenvertreter in den laufenden nationalen Umsetzungsprozessen.

Wichtiger Hinweis

  • Dieser Beitrag gibt einen redaktionellen Überblick über regulatorische Entwicklungen und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Für unternehmenssspezifische Compliance-Fragen zur Richtlinie (EU) 2025/1892 sollten Fachleute für Umweltrecht oder spezialisierte Beratungsunternehmen hinzugezogen werden.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die EU-Textil-EPR-Richtlinie verbindlich?

Die Richtlinie (EU) 2025/1892 muss von allen EU-Mitgliedstaaten spätestens bis zum 17. April 2028 in nationales Recht umgesetzt sein (Art. 18). In Kraft getreten ist sie bereits am 16. Oktober 2025. Unternehmen sollten die nationalen Umsetzungsgesetze ab 2026/2027 aktiv verfolgen.

Welche Kosten kommen konkret auf Hersteller zu?

Konkrete Gebührenstaffeln werden erst in nationalen Umsetzungsverordnungen ab 2028 festgelegt. Grundprinzip: Hersteller zahlen mengenbasierte Gebühren für Sammlung, Sortierung und Recycling. Zusätzlich entstehen Verwaltungskosten für Registrierung und Mengenerfassung, die bereits jetzt vorzubereiten sind.

Wie groß ist der Markt für nachhaltige Mode trotz der Kosten?

Global Market Insights schätzt den Markt für nachhaltige Kleidung im Jahr 2026 auf 10,5 Milliarden USD. Bis 2035 wird ein Wachstum auf 39 Milliarden USD prognostiziert, bei einem jährlichen Wachstum (CAGR) von 15,7 Prozent. Haupthemmnis bleibt laut derselben Quelle der Kostendruck.

Gilt die EPR-Pflicht auch für kleine Hersteller?

Die Richtlinie (EU) 2025/1892 sieht keine generelle Ausnahmeregelung für kleine Marktteilnehmer vor. Jeder Hersteller, der Textilien in der EU in Verkehr bringt, ist registrierungs- und gebührenpflichtig. Konkrete Schwellenwerte können in nationalen Umsetzungsgesetzen noch definiert werden.

Wie wirkt sich die Ecodesign-Verordnung zusätzlich aus?

Die Verordnung (EU) 2024/1781 ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft und stuft Bekleidung und Schuhe als Priorität-Produktgruppe im Arbeitsplan 2025–2030 ein. Sie stellt Anforderungen an Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit – also an die Produktentwicklung selbst, nicht nur an die Entsorgung.

Fazit

Die Richtlinie (EU) 2025/1892 ist kein Zukunftsprojekt mehr, sondern ein laufender Umsetzungsprozess mit einem harten Stichtag im April 2028. Wer die Kostenplanung jetzt nicht anpasst, wird 2028 mit unkalkulierten Pflichtausgaben konfrontiert. Gleichzeitig zeigen die Zahlen des Bundesverbands Textil+Mode und von McKinsey, dass die Branche ohnehin unter Druck steht: sinkende Umsätze, stagnierende Nachfrage, wachsende Compliance-Anforderungen. Anbieter wie Rebellenstoff, die auf langlebige Produkte und klar definierte Zielgruppen setzen, haben strukturell andere Voraussetzungen als volumensorientierte Massenproduzenten – aber registrierungspflichtig sind letztlich alle.

Quellen

  • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025L1892
  • https://www.my-compliance.de/neuigkeiten/eu-textil-epr-pflicht/
  • https://www.mckinsey.de/news/presse/2024-11-11-state-of-fashion-2025
  • https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung
  • https://www.bayern-innovativ.de/emagazin/detail/neue-eu-oekodesign-verordnung-auch-textilien-im-fokus
  • https://www.rebellenstoff.de/

Stand: 22. Juli 2026

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